Am 18. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 67g IN 306/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Osterkus(S) gGmbH eingeleitet. Die gemeinnützige Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 92939 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen ist, hat ihren Sitz in der Stresemannallee 88, 22529 Hamburg, und wird durch den Geschäftsführer Burkhard-Olaf Czarnitzki vertreten.
Die Osterkus(S) gGmbH ist im Bereich der öffentlichen Gesundheitsfürsorge tätig und verfolgt gemeinnützige Ziele. Zu den Aufgaben des Unternehmens gehören die Unterstützung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung psychisch kranker und behinderter Menschen sowie die Förderung der sozial- und gemeindepsychiatrischen Forschung und Wissenschaft. Diese Zwecke erfüllt die Gesellschaft insbesondere durch den Betrieb eines Integrationsbetriebes gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Hamburg den Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg, Sechslingspforte 2, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen über das Vermögen der Osterkus(S) gGmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen an die Osterkus(S) gGmbH zu leisten. Dr. Christoph Morgen ist berechtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind dazu aufgefordert, bei Zahlungen die Anordnung des Gerichts zu beachten.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Osterkus(S) gGmbH sind bis auf weiteres untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt.
Ziel des Verfahrens ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Möglichkeit einer Sanierung zu prüfen. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist noch offen und wird von den weiteren Entwicklungen abhängen.
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