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Insolvenzeröffnungsverfahren: TUMILO GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 67h IN 311/24 am 18.11.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TUMILO GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134022, hat ihren Sitz am Wandalenweg 26, 20097 Hamburg. Sie wird durch die Geschäftsführer Benjamin Neugebauer und Christopher Mönig vertreten.

Geschäftszweig

Die TUMILO GmbH ist im Bereich der Netzwerk-Agentur tätig.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat nach §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die TUMILO GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für Gläubiger

Gläubiger und Drittschuldner der TUMILO GmbH werden darauf hingewiesen, dass sie sich an die Anordnungen des Gerichts zu halten haben. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Amtsgericht Hamburg
18.11.2024

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