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Insolvenzeröffnungsverfahren über die Albatros Real Estate GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg – Aktenzeichen: 67a IN 186/24
Am 14. November 2024 hat das Amtsgericht Hamburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albatros Real Estate GmbH eröffnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Sierichstraße 6, 22301 Hamburg, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 139906 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Maximilian Wilhelm ter Hazeborg vertreten.


Unternehmensgegenstand

Die Albatros Real Estate GmbH ist in der Immobilienbranche tätig. Zu den Geschäftszweigen gehören insbesondere:

  • Die Errichtung, Entwicklung, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien,
  • Die Bewirtschaftung und Vermietung von Immobilien,
  • Sowie diverse Beratungstätigkeiten, die keiner gesonderten Genehmigungspflicht unterliegen (§ 34c GewO).

Anordnung des Insolvenzgerichts

Im Rahmen des Verfahrens hat das Amtsgericht Hamburg folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Einschränkungen der Verfügungsbefugnis
    Die Schuldnerin, die Albatros Real Estate GmbH, darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zahlungen der Schuldner der Albatros Real Estate GmbH (Drittschuldner) an das Unternehmen sind untersagt. Drittschuldner wurden ausdrücklich angewiesen, Leistungen nur unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, wurden vorerst ausgesetzt – es sei denn, diese betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt.

Das vorläufige Verfahren dient der Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und der Prüfung der Insolvenzgründe. Weitere Entwicklungen im Verfahren bleiben abzuwarten.


Fazit

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt eine entscheidende Wendung für die Albatros Real Estate GmbH dar. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der Vermögenssituation des Unternehmens eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, ob im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erfolgen wird oder alternative Lösungen, wie etwa eine Sanierung, möglich sind.


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