Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 88/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 26068 eingetragenen Erste Hamburger Immobilien Abwicklungs-GmbH, Versmannstraße 2, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Erich vom Ende,
Geschäftszweig: 2.1.1.die Erbringung von bauwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bereich der Planung, Betreuung und Errichtung von Bauten, insbesondere Wohnungsbauten; 2.1.2.die Errichtung, der Betrieb
ist am 17.05.2023, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 88/23
Amtsgericht Hamburg, 17.05.2023
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