Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 107/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9653 eingetragenen Erste Hilfe Schule NRW GmbH, Hauptstr. 242, 58675 Hemer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Hüsgen, Hauptstr. 246, 58675 Hemer
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Erste Hilfe Schule.
ist am 30.11.2023, um 18:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christof Köhling, Westfalenstr. 6, 58636 Iserlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 107/23
Amtsgericht Hagen, 30.11.2023
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