Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135813 eingetragenen ExpressGroup GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad, Herrn Maximillian Cornelius Leonce Graf Lambsdorff Freiherr von der Wenge
Geschäftszweig: die Entwicklung einer Software/Plattform, auf der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung u.a. Steuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln können
ist am 12.12.2023, um 14:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 261/23
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2023
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 262/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178592 eingetragenen ExpressGroup Services GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad
Geschäftszweig: d. Erbrinung v. Marketing- u. Kundendienstleistungen aller Art, insb. Call-Center, Telefonbefragung, Kontaktmanagement, techn. u. Inhaltl. Support u.a.
ist am 12.12.2023, um 14:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 262/23
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2023
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