Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 125/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177296 eingetragenen Fair Solar GmbH, Friesenstraße 13, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Mike Petrovic
Geschäftszweig: Planung, Finanzierung, Errichtung, Betrieb, Unterhaltung sowie An- u. Verkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, Handel mit Strom einschl. des mit eigenen Anlagen gewonnenen Stroms
ist am 18.06.2024, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 125/24
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2024
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