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Insolvenz: Feiner Hausbau GmbH & Co. KG

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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IN 468/23 AG Ingolstadt Im Verfahren über den Antrag auf Insolvenzeröffnung der Feiner Hausbau GmbH & Co. KG, ansässig in der Kreisstraße 19, 85095 Denkendorf und vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Feiner Hausbau Verwaltungs GmbH, repräsentiert durch Geschäftsführer Feiner Péter, eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRA 2682, wurde am 28. Dezember 2023 um 13:45 Uhr folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Zur vorläufigen Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Als vorläufiger Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung, oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Nähere Informationen finden sich in § 130a der Zivilprozessordnung und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht – 28.12.2023

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