Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB84903 eingetragenen Football Academy Düsseldorf GmbH, Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Miza Greblic,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler, Aachener Straße 1, 50674 Köln
ist am 07.03.2024, um 08:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Im Verwalterbüro anrufen und um Abholung der Akte bitten
504 IN 47/24
Amtsgericht Düsseldorf, 07.03.2024
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