Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5753 eingetragenen Franke Kunststofftechnik GmbH & Co KG, Otto-Liliethal-Straße 20, 33181 Bad Wünnenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9288 eingetragene Franke Beteiligungs GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 20, 33181 Bad Wünnenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingeborg Franke, Otto-Lilientahl-Straße 20, 33181 Bad Wünnenberg,
ist am 24.04.2024, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 101/24
Amtsgericht Paderborn, 24.04.2024
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