340 IN 211/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Galvano Ilberstedt GmbH, Lindenstr. 72, 06408 Ilberstedt , Durchführung von Leistungen auf dem Gebiet der galvanischen Oberflächenveredelung in Form der Lohnveredlung (Amtsgericht Stendal HRB 10069), vertr. d.: 1.
Frank Köhler, Cölbigker Straße 5, 06408 Ilberstedt (Geschäftsführer), 2.
Katrin Köhler, Cölbigker Straße 5, 06408 Ilberstedt (Geschäftsführerin), ist am 30.07.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floetherwissing. de, Internet: www.sanierungskultur.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 30.07.2024
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