Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1636/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gaststätte Brauhaus Zwickau GmbH, vertr. d. d. GF Peter-Breuer-Straße 12-20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18595
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Scherk
– wurde am 27.08.2024 um 11:08 Uhr Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de, Telefax 0375 30347 22 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Letztlich auch Küchenhygiene – wollen wir auf keinen Fall vergessen.
Wird in Summe wohl nicht ganz unbegründet sein.