Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 178/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Geinitz Holding GmbH, Lierfeldstr. 49, 45326 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Geinitz, Zingelpfad 21, 45309 Essen
ist am 12.07.2024, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 178/24
Amtsgericht Essen, 12.07.2024
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