In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Genossenschaft
Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin GnR 213 NP), Berliner Straße 69, 16278 Angermünde, vertreten durch den Vorstand Sybille Lehmann, Goethestraße 16, 16278 Angermünde und Ralf Müller, Am Waldrand 13, 16278 Angermünde
– Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche –
ist heute, am 16. April 2024, um 12:00 Uhr Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt.
2. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
4. Im Übrigen verbleibt es bei den Anordnungen vom 26.03.2024.
Neuruppin, den 16. April 2024
15 IN 64/24
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