11 IN 84/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Georg Umformtechnik GmbH, Grubenstraße 5, 56594 Willroth (AG Montabaur, HRB 20441), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), ist am 06.12.2023 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270d Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203 476-0, Fax: 069 203 476-99. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Betzdorf, 06.12.2023 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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