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Insolvenzgericht Leipzig: UDI Energie Festzins 11 UG keine Macht den unseriös erhaltenen Vollmachten

AbsolutVision (CC0), Pixabay
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Das einmal kurz hier als Einstiegsstellungnahme. Es kann nicht sein, dass auf unrechtmäßige Art und Weise erlangte Vollmachten letztlich darüber bestimmen sollen, wer in den Gläubigerausschuss der genannten Gesellschaft kommt und wer nicht, und auch ein Journalist hat in einem solchen Gremium nichts zu suchen.

Alle Gespräche aus und in dem Gremium Gläubigerausschuss sind nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Ein Journalist, der aber wesentlicher Helfer einer zwielichtigen Interessengemeinschaft ist, schon gar nicht.

Nun gibt es am 6. September 2022 die Gläubigerversammlung zu dem genannten Unternehmen und es könnte eine turbulente Versammlung werden. Uns sind heute bereits Mandanten bekannt, die, wenn die Interessengemeinschaft UDI einen Vertreter in den Gläubigerausschuss sendet, gegen dessen Wahl gerichtlich vorgehen wollen.

Ganz klar, wenn wir auch solche „Kleinkriege nicht für zielführend halten“, so kann man das schon nachvollziehen, wenn man gegen die Wahl dieser Gläubigervertreter dann vor Gericht vorgeht.

Ein Gläubigerausschuss sollte eigentlich dafür da sein, dass eine Überwachung aber auch eine Unterstützung des Insolvenzverwalters stattfindet zum Nutzen der Anleger. Bei der IG UDI geht es aber leider nur um eine Mandatsbeschaffung für eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Das heißt, hier will man die Anleger nochmals „bluten“ lassen, ohne dass dabei auch nur ein Cent mehr herauskommen wird. Abzocke nennen wir das.

Unsere Forderung an das Leipziger Insolvenzgericht, keine Vollmachten für die Rechtsanwältin der Berliner Kanzlei anerkennen bei der Wahl zum Gläubigerausschuss. Ich erwarte nun, dass sich auch das Insolvenzgericht Leipzig diese Vollmachten genau anschaut und diese an die Ermittlungsbehörden weitergibt, damit diese herausfinden können, wie die Berliner Rechtsanwaltskanzlei an diese Vollmacht gekommen ist.

 

 

3 Kommentare

  • Die Rechtsanwaltskanzleien, die sich seit Monaten wie die Geier auf die betrogenen Anleger stürzen in der Hoffnung, dass diese ihnen Vertretungsaufträge, die natürlich Geld bringen, erteilen, handeln in der Regel nicht im Interesse ihrer Mandanten, sondern im eigenen Interesse, denn die geprellten Anleger werden durch Abtretung ihrer Rechte an geldgierige Kanzleien keinen Cent mehr bekommen. Im Gegenteil: sie haben nicht ihre Investition verloren, sondern auch noch windigen Rechtsanwälten Geld hinterhergeworfen und sind somit doppelt geschädigt.

  • „Alle Gespräche aus und in dem Gremium Gläubigerausschuss sind nicht für die Veröffentlichung bestimmt.“
    … und was machen Sie? Als Kennerin des Sachverhalts und als Geschädigte frage ich mich schon, welchen Zweck Ihre Berichterstattung verfolgt und „wessen Lied Sie singen“! Für meine Rechte als Geschädigte treten Sie auf jeden Fall so schon mal nicht ein.

  • Gibt es dafür auch irgendwelche Belege, dass ausgerechnet die Berliner Anwaltskanzlei auf unrechtmäßige Weise an Vollmachten gekommen sein soll?
    Ich wurde als Anlegerin von verschiedenen Anwaltskanzleien angeschrieben und habe mich frei für eine entschieden. Was soll daran nicht seriös sein?

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