Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 52/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99984 eingetragenen GetFoodie GmbH, Augustastr. 16, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Simon Fritzsche,
ist am 11.04.2024, um 13:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
503 IN 52/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2024
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