Aktenzeichen:
101 IN 817/23
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Amtsgericht Karlsruhe
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Verfahren über den Antrag des
Golfclub Hofgut Scheibenhardt e.V.
Gut Scheibenhardt 1
76135 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand (Präsident) Stanislaw Jakubiec
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: VR 101718
– Schuldner –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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hat das Amtsgericht Karlsruhe am 30.10.2023, 12:15 Uhr beschlossen:
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Dem Schuldner wird hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Tobias Hirte, ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen.
Damit geht die dem Schuldner zustehende Prozessführungsbefugnis uneingeschränkt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Dieser Beschluss hat die in § 240 Satz 2 ZPO bezeichneten Wirkungen.
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Gründe:
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Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gegen den Schuldner ein Prozess anhängig. Zur Verhinderung einer für die Gläubiger nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners ist es daher erforderlich, dem Schuldner ein gegenständlich beschränktes Verfügungsverbot aufzuerlegen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Prozessführungsbefugnis geht damit uneingeschränkt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Auch hat dieser Beschluss die Wirkungen des § 240 Satz 2 ZPO (vgl. BGH NZI 2013, 747).
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Ohlinger
Präsident des Amtsgerichts
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