Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 153/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10369 eingetragenen Gross und Co. Raumsystem GmbH, Im Wied 6, 32683 Barntrup, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Picklaps, Neustadt 20, 32694 Dörentrup und Herrn Steffen Groß,
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von mobilen und stationären Raumsystemen u. a. für Wohn-, Freizeit-, Gewerbe-, Arbeits-, Verkaufs- und Büroraumanwendungen pp.
ist am 13.08.2024, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 153/24
Amtsgericht Detmold, 13.08.2024
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