Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 213/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Hagan-Werk Franz Rummel GmbH, Untere Industriestraße 38, 42579 Heiligenhaus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17469, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adrian Rummel, Konrad-Adenauer-Ring 13, 42579 Heiligenhaus
Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb, An- und Verkauf von Metallwaren jeder Art pp.
ist am 16.09.2024, um 12:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 213/24
Amtsgericht Wuppertal, 16.09.2024
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