Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek
Geschäftszweig: der Früchte- und Gemüse- Groß- und Einzelhandel sowie mobiler und stationrer Handel und Verkauf mit Waren aller Art und der mobile und stationäre Verkauf von Speisen und Getränken
ist am 30.05.2024, um 16:37 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 118/24
Amtsgericht Hamburg, 30.05.2024
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