Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 68/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5975 eingetragenen haus 12 akademie GmbH & Co. KG, Marler Str. 100, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15198 eingetragene haus 12 verwaltungs GmbH, Marler Str. 100, 45896 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Roland Bernert und Herrn Christian Gauger, ebenda,
ist am 20.07.2023, um 12:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 68/23
Amtsgericht Essen, 20.07.2023
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