Az.: 70 IN 317/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hausärztliches MVZ Großkrotzenburg GmbH, Kahler Straße 25, 63538 Großkrotzenburg (AG Hanau, HRB 98925), vertr. d.: 1. Isabelle Ritter, Kertelbachstraße 10, 63755 Alzenau in Unterfranken, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Angela Kaus-Grammel, Am Spital 2, 63755 Alzenau in Unterfranken, (Geschäftsführerin), ist am 27.06.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 27.06.2024
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