Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren
Aktenzeichen: 80 IN 982/24
Amtsgericht Bochum
Datum: 16.12.2024
1. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8052, wurde am 16.12.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
- Sitz der Schuldnerin:
Salinger Feld 16 b, 58454 Witten - Gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer):
- Herr Michael Schulz, Littgenloh 5, 44379 Dortmund
- Herr Jörg Hausherr, Sven-Hedin-Str. 17, 58300 Wetter
- Geschäftszweig:
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Maschinenteilen
2. Anordnung der vorläufigen Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke bestellt.- Anschrift: Wibbeltstr. 7, 44649 Herne
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt:- Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Rechtliche Bedeutung der Maßnahmen
Durch die gerichtliche Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsmacht der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH erheblich eingeschränkt, um das Vermögen zu sichern und den geordneten Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über die Vermögenswerte der Schuldnerin und ist befugt, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen zu verwalten. Drittschuldner dürfen ausschließlich unter Einhaltung der gerichtlichen Anordnung leisten.
4. Verfahrensstand:
Die Anordnung ist ab dem 16.12.2024 wirksam.
Aktenzeichen: 80 IN 982/24
Amtsgericht Bochum
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