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Insolvenz: HeidelbergCapital Asset Management GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht – Insolvenzverfahren HeidelbergCapital Asset Management GmbH

Am 02.08.2023 hat das Amtsgericht Heidelberg, Insolvenzgericht, im Verfahren über den Antrag der HeidelbergCapital Asset Management GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Mozartstraße 3, 69121 Heidelberg und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 703921 registriert. Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte MAS&P mit Sitz in Kaiserring 48-50, 68161 Mannheim.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden einstweilen eingestellt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er prüft auch, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Die Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Konten und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch Sonderkonten für die Schuldnerin eröffnen und darüber verfügen kann.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse und Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen.

Die Schuldner der Schuldnerin sind aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg einzulegen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, jedoch ist eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Das Insolvenzverfahren der HeidelbergCapital Asset Management GmbH befindet sich vorerst unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, und die weitere Entwicklung wird abzuwarten sein.

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