Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 41/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7709 eingetragenen Heuer Bioenergie GmbH & Co. KG, Deipenbrock 21, 48739 Legden, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15271 eingetragene Heuer Bioenergie Verwaltungs-GmbH GmbH, Deipenbrock 21, 48739 Legden, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Margret Heuer, Deipenbrock 21, 48739 Legden,
ist am 20.06.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
82 IN 41/24
Amtsgericht Münster, 20.06.2024
Kommentar hinterlassen