Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
– wurde am 14.08.2024 um 13:10 Uhr Heiko Schaefer, Reichsstraße 46, 09112 Chemnitz, Website www.bbl-law.de, Email geschäftlich chemnitz@bbl-law.de, Telefax 0371 26758729, Telefon geschäftlich 0371 26758721 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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