Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Hussel GmbH aus Wahlstedt, die sich mit der Herstellung und dem Handel von Süß- und Confiseriewaren sowie dem Betrieb von Cafés und Restaurants befasst und durch ihre Geschäftsführer repräsentiert wird, hat das Amtsgericht Norderstedt am 2. Februar 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens vor möglichen nachteiligen Veränderungen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin ernannt, der nun über Zustimmungspflicht bei Verfügungen des Schuldnervermögens wacht, einschließlich der Einziehung von Forderungen.
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe mittels sofortiger Beschwerde vorzugehen. Diese kann schriftlich beim Amtsgericht Norderstedt eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden, wobei eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich ist. Die Beschwerde muss die Entscheidung benennen und den Wunsch nach Überprüfung ausdrücken.
Des Weiteren ist die Einreichung von Rechtsbehelfen in elektronischer Form möglich, wobei bestimmte Voraussetzungen, wie die qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt sein müssen. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
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