Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 15/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 3683 eingetragenen IBG Monforts Oekotec GmbH & Co. KG, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 41199 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene IBG Monforts Oekotec Verwaltungs GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 41199 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Monforts von Hobe, Harkotten 2a, 48336 Sassenberg,
ist am 24.03.2023, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstraße 15, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 15/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.03.2023
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