Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5870 eingetragenen IFOHA GmbH & Co. KG, Klompenweg 4a, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Nöll, Klompenweg 4A, 46419 Isselburg
ist am 07.11.2023, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 49/23
Amtsgericht Münster, 07.11.2023
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