Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 395/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 43432 eingetragenen Immobilien-und Planungsbüro H.M. GmbH, Falkenstraße 91 – 97, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, früherer Name: GASTRO Maß Bielefeld GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susan Maßhöfer, Friedhofstraße 43, 59609 Anröchte
Geschäftszweig: Betreiben, Ankaufen sowie Vermitteln v. Gastronomiebetrieben u. Gastronomiezubehör sowie Planung/Beplanung, Erwerb, Halten/Verwalten sowie das Veräußern u. Vermitteln von Grundbesitz u. Immobilien
ist am 15.08.2023, um 14:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Marktstr. 7, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 395/23
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