Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 83/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102907 eingetragenen Imvest Verwaltung GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Talanga
Geschäftszweig: Gebäudemanagementleistungen jeglicher Art, die Übernahme von Administrationstätigkeiten an Unternehmen sowie die Verwaltung und Vermittlung etc.
ist am 06.03.2024, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 83/24
Amtsgericht Hamburg, 06.03.2024
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