171 IN 210/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Industrieanlagenbau Arnstadt GmbH, Ernst-Minner-Straße 4, 99310 Arnstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Krüsselin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 113741
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balan & Partner, Leutragraben 2-4, 07743 Jena, Gz.: 446/22 SB09
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht Erfurt am 19.07.2024 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
|wird am 19.07.2024 um 11:42 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Stunz, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 554704 20, Telefax: 0361 554704 22, Email: erfurt@justask.eu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 19.07.2024
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