Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 72/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 68115 eingetragenen Inspiring Travel Club Family GmbH, Köhlstr.10 b, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schmiegelow, 34, Rue Jean-Francois Boch, 1244 Luxembourg, Luxemburg
Geschäftszweig: . die Vermittlung und Veranstaltung von Reiseangeboten und touristischen Dienstleistungen über alle Vertriebskanäle (stationär, über Telefon, aber auch über E-Commerce/Internet
ist am 06.05.2024, um 09:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70d IN 72/23
Amtsgericht Köln, 06.05.2024
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