Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 30/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36144 eingetragenen INTERBODEN Innovative Lebenswelten GmbH & Co. KG, Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110150 eingetragene INTERBODEN Innovative Lebenswelten Verwaltungs GmbH, Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Ralf Vorrink, Herrn Alexander Schmitz und Herrn Dr. Thomas Götzen,
ist am 08.02.2024, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 30/24
Amtsgericht Düsseldorf, 08.02.2024
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