Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 723/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 740797 eingetragenen Internetstores Holding GmbH, Friedrichstr. 6, 70174 Stuttgart, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen, Bruckmeierstr. 9, 85778 Haimhausen und Frau Stefanie Kniepen, im Handelsregister noch als weiterer Geschäftsführer eingetragen Herr Thomas Funke,
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Person- und Kapitalgesellschaften
ist am 30.10.2023, um 11:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 723/23
Amtsgericht Bielefeld, 30.10.2023
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