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Insolvenz: ISO-Bauwelt GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 3/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12261 eingetragenen ISO-Bauwelt GmbH, Voerderstraße 62, 58135 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krzysztof Kaczmarski,

ist am 09.04.2024, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

103 IN 3/24
Amtsgericht Hagen, 09.04.2024

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