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Insolvenz: IZ Hannover GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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902 IN 491/23 – 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: Stefan Kindler, Langendamm 6, 32369 Rahden, (Geschäftsführer), wird heute, am 06.05.2024 um 14:00 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der am 29.09.2023 um 14:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:

* Antragsrecht und Ausübung des Stimmrechts der Schuldnerin an deren Stelle in sämtlichen Eigentümerversammlungen der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover, einschließlich der für heute anberaumten ordentlichen Eigentümerversammlung.

Durch diesen Beschluss wird der Beschluss vom 23.11.2023 klarstellend neu gefasst. Der Beschluss vom 29.09.2023 bleibt im Übrigen bestehen.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist führungslos, die Gesellschafter kommen ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht nach. Auf den Eigentümerversammlungen ist durch Übertragung des Stimmrechts auf den vorläufigen Insolvenzverwalter sicherzustellen, dass keine Beschlüsse gefasst werden, welche die Interessen der Gläubigergemeinschaft im hiesigen Verfahren nicht hinreichend wahren.

Im Beschluss vom 23.11.2023 war bereits das Stimmrecht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen worden, was in der Folge zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft geführt hat, ob das Stimmrecht auch das Antragsrecht des vorläufigen Insolvenzverwalters beinhaltet.

Daher war klarstellend die bereits erteilte Ermächtigung noch einmal ausdrücklich auf die Ausübung des Antragsrechts in den Eigentümerversammlungen zu erstrecken.

Schoppe
Richterin am Amtsgericht

Amtsgericht Hannover, 06.05.2024

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