36k IN 8109/23 Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren gegen die Kaufhof Ulm GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Bernhard Chwátal und eingetragen am Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 87217, wichtige Entscheidungen getroffen. Die Kaufhof Ulm GmbH, deren Geschäftszweig der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz ist, hat am 04.01.2024 eine bedeutende Weichenstellung erfahren.
In einem Beschluss des Gerichts wurden zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über den Antrag folgende Maßnahmen angeordnet: Erstens, ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, außer bei unbeweglichen Gegenständen, und zweitens, die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini als vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen. Zudem wird den Schuldnern der Schuldnerin untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten, stattdessen sollen diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat auch das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde eingelegt werden. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen aber bestimmten Anforderungen genügen.
Dieser Fall zeigt das komplexe Vorgehen bei Insolvenzverfahren und die wichtige Rolle des Insolvenzverwalters bei der Wahrung der Interessen aller Beteiligten.
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