Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 143/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Kita Köln Buchenfinkenstrasse GmbH & Co. KG, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf (HRA 24016) , gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76293 eingetragene KidINVEST Management GmbH, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Roller, Linss & von Waldenfels, Böhmertstr. 3, 01099 Dresden,
ist am 16.07.2024, um 15:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 143/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.07.2024
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