Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4694 eingetragenen Kunststoff-Beschichtung-Josef Knoop GmbH, Glärbach 1-3, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Josef Knoop, -, 58802 Balve
ist am 08.05.2024, um 15:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 15/24
Amtsgericht Arnsberg, 08.05.2024
Kommentar hinterlassen