Insolvenz: KWT Projektgesellschaft mbH

Published On: Mittwoch, 03.01.2024By Tags:

Esslingen am Neckar 14 IN 755/23 Im Insolvenzverfahren der KWT Projektgesellschaft mbH aus Nürtingen, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Friedrich Nagel und Philipp Poss, hat das Amtsgericht Esslingen wichtige Entscheidungen getroffen. Das Gericht hat am 2. Januar 2024 um 08:45 Uhr beschlossen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag zu verhindern.

Zu den wichtigsten Anordnungen gehört das Verbot von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme der unbeweglichen Gegenstände. Außerdem wurde Rechtsanwalt Mirko Schmid als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten und zu prüfen, ob dieses die Kosten des Verfahrens decken wird. Des Weiteren darf die Schuldnerin nicht mehr über ihr Vermögen verfügen, ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Konten der Schuldnerin bei Kreditinstituten und alle Außenstände werden ebenfalls durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltet. Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten, und sie werden aufgefordert, künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Er ist verpflichtet, Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und Nachweis darüber zu führen.

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Esslingen Beschwerde eingelegt werden. Dies kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch ist die Einlegung per E-Mail nicht zulässig. Weitere Details zur elektronischen Einreichung sind auf der Webseite www.ejustice-bw.de zu finden.

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