Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 411/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7039 eingetragenen LANDEXX GmbH & Co. KG, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Minden unter HRB 10471 eingetragene LANDEXX Verwaltungsgesellschaft mbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christel Stemmer, Riestestraße 47, 32105 Bad Salzuflen,
ist am 07.06.2024, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 411/24
Amtsgericht Bielefeld, 07.06.2024
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