Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 71/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5417 eingetragenen LIBRECO Food Service GmbH & Co. KG, Europastr. 12, 45888 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8307 persönlich haftende Gesellschafterin LIBRECO Verwaltungs GmbH, Europastr. 12, 45888 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Oevermann, Europastr. 12, 45888 Gelsenkirchen, und Herrn Heinz Gerhard Lichomski, Europastr. 12, 45888 Gelsenkirchen,
ist am 05.09.2024, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 71/24
Amtsgericht Essen, 05.09.2024
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