Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 289/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 210229 eingetragenen Lighthouse Verwaltungs GmbH, ehemals: Wedeler Landstraße 65, 22559 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Rolf Friedrich Gustav Schwentkowski , Wedeler Landstraße 65, 22559 Hamburg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, d. Erwerb u. d. Verw. v. Beteiligungen an anderen Unternehmen, insb. d. Übernahme d. Geschäftsführung bei d. Lighthouse Beteiligungsg.
ist am 16.10.2023, um 16:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 289/23
Amtsgericht Hamburg, 16.10.2023
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