Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 592/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9621 eingetragenen LiquidArts GmbH & Co. KG, Königstraße 85-86, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16631 eingetragene LiquidArts Verwaltungs-GmbH GmbH, Königstraße 85-86, 32584 Löhne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Koch, Königstr. 85-86, 32584 Löhne,
ist am 04.09.2023, um 14:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 592/23
Amtsgericht Bielefeld, 04.09.2023
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