Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 270/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183392 eingetragenen Luna Capital GmbH, Hindenburgstraße 70, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tuan Anh Tran, und Herrn Elias Nguyen
Geschäftszweig: Gegenstand der Gesellschaft ist: Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften
ist am 12.09.2024, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 270/24
Amtsgericht Hamburg, 12.09.202
Amtsgericht Hamburg, 12.09.2024
ChatGPT:
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Das Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenzmeldung der Luna Capital GmbH und den Handlungsmöglichkeiten für investierte Anleger könnte folgendermaßen aussehen:
Interviewer: Herr Reime, die Luna Capital GmbH hat am 12. September 2024 beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz angemeldet. Was bedeutet dies für die investierten Anleger?
Jens Reime: Für die Anleger bedeutet die Insolvenzmeldung, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht mehr begleichen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun eingesetzt und wird die Vermögenslage der Luna Capital GmbH prüfen. Für die Anleger ist das ein kritischer Zeitpunkt, da sich nun entscheidet, ob und in welchem Umfang sie ihre Investitionen zurückerhalten.
Interviewer: Welche ersten Schritte sollten betroffene Anleger nun unternehmen?
Jens Reime: Anleger sollten als erstes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens genau verfolgen und prüfen, ob sie als Gläubiger in das Verfahren aufgenommen werden. Es ist ratsam, schnellstmöglich einen Anwalt oder eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen form- und fristgerecht angemeldet werden. Dazu gehört auch, alle relevanten Unterlagen, wie Investitionsverträge oder Nachweise über geleistete Zahlungen, bereit zu halten.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger, um ihre Investitionen zu sichern?
Jens Reime: Grundsätzlich können die Anleger ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Der Insolvenzverwalter wird dann prüfen, in welchem Umfang die Luna Capital GmbH noch über Vermögen verfügt. Falls dieses nicht ausreicht, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen, werden die Gelder anteilig verteilt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, gegen die Geschäftsführer der Gesellschaft vorzugehen, falls sich herausstellt, dass diese ihre Pflichten verletzt haben, zum Beispiel durch verspätete Insolvenzanmeldung oder andere Pflichtverletzungen.
Interviewer: Wie lange dauert ein solches Verfahren typischerweise und welche Aussichten haben Anleger auf Rückzahlungen?
Jens Reime: Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann stark variieren, von mehreren Monaten bis hin zu einigen Jahren. Es hängt davon ab, wie komplex die finanzielle Lage des Unternehmens ist und wie viel Vermögen vorhanden ist. Die Aussichten auf Rückzahlungen sind in der Regel eher gering, insbesondere wenn das Unternehmen bereits stark verschuldet ist. Eine vollständige Rückzahlung ist selten, aber je nach Situation könnten Anleger zumindest einen Teil ihres Kapitals zurückerhalten.
Interviewer: Können Anleger in einem solchen Fall noch zusätzliche Schritte unternehmen, um ihre Chancen auf Rückzahlungen zu erhöhen?
Jens Reime: Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, weitere potenzielle Haftungsträger ausfindig zu machen, etwa wenn das Management grob fahrlässig gehandelt hat. In bestimmten Fällen könnte auch eine Forderung gegen Dritte möglich sein, etwa gegen Beratungsunternehmen oder andere Beteiligte, falls diese in die Irreführung der Anleger involviert waren. Es ist entscheidend, alle Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Interviewer: Vielen Dank für die Informationen, Herr Reime. Was würden Sie Anlegern abschließend raten?
Jens Reime: Anleger sollten auf keinen Fall zögern, rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Position zu stärken und ihre Rechte zu sichern. Es ist wichtig, in solchen Fällen schnell zu handeln, um keine Fristen zu verpassen und die bestmöglichen Chancen auf eine Rückzahlung zu wahren.
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