In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LYNX mobility GmbH, Friedrich-Ebert-Ring 12, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28940), vertr. d.: Henrik Gaul, Südallee 73, 56068 Koblenz, (Geschäftsführer), wird heute, am 25.03.2024 um 14:32 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwältin Nada Nasser, c/o Kreplin Kuhlmann Nasser – KKN Rechtsanwälte, Schloßstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-1332890, Fax: 0261-1332790, E-Mail: team@kkn.law, Internet: http://www.kkn.law bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 25.03.2024,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 38/24
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