1508 IN 2915/23
|
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
M2 Projekt GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 9, 82166 Gräfelfing, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PANNTUM Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Biasi Florian Gregorio
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 112510
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
erlässt das Amtsgericht München am 27.11.2023 folgenden
Beschluss
|
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.11.2023 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.10.2023 dergestalt abgeändert, dass die dort unter dem ersten Spiegelstrich getroffene Anordnung (Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO) aufgehoben wird und durch die folgende Anordnung ersetzt wird:
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO wird der Schuldnerin am 20.11.2023 um 11:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihr allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Der nachfolgende Text des Beschlusses vom 20.11.2023 bleibt unverändert.
Veröffenltich durch das Amtsgericht München, Insolvenzgericht
Kommentar hinterlassen