Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 737/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19010 eingetragenen Machine2Human Solutions GmbH, Simeonscarré 2, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Sascha Griffiths, Simeonscarré 2, 32423 Minden und Herrn Julian Ziebarth, Simeonscarré 2, 32423 Minden
Geschäftszweig: Erforschen, Entwickeln, Testen und Verkaufen von Software zur automatischen Gesprächsführung und künstlichen Intelligenz
ist am 06.11.2023, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Marienstraße 126, 32425 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 737/23
Amtsgericht Bielefeld, 06.11.2023
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